AGB des Reisebüros für Reisevermittlungsleistungen
1. Geltungsbereich
1. Das Reisebüro wird in den beiliegenden Vertragsunterlagen und in der
Homepage des Büros näher bezeichnet.
2. Das Reisebüro tritt auf der Grundlage dieser AGB ausschließlich als Vermittler
von Reiseleistungen, etwa von Beförderungsleistungen (z.B. Flüge), sonstiger
touristischer Einzelleistungen (z.B. Hotelaufenthalte, Mietwagen u.a.), von
fremdveranstalteten Pauschalreisen sowie sonstiger Reiseleistungen auf. Die
Reiseleistungen werden von Veranstaltern und sonstigen Leistungsträgern
erbracht. Die Vertragsbeziehung bezüglich der Reiseleistungen kommt direkt
und unmittelbar zwischen dem Reiseteilnehmer (Kunde des Reisebüros) und
dem jeweiligen Veranstalter oder sonstigen Leistungsträger zustande. Das
Reisebüro nimmt die Anmeldungen bzw. Reservierungen der Reiseteilnehmer
entgegen und vermittelt den Abschluss des Reisevertrags mit den
Leistungserbringern.
3. Für Buchungen ist der Inhalt der mit dem Veranstalter oder den sonstigen
Leistungsträgern abgeschlossenen Verträge einschließlich der Allgemeinen
Reisebedingungen der Veranstalter oder sonstigen Leistungsträger maßgeblich.
Das Reisebüro ist an den vermittelten Reiseleistungen vertraglich nicht
beteiligt.
2. Anmeldung / Buchung / Reiseinformation
1. Anmeldungen bzw. Buchungen können schriftlich, mündlich, fernmündlich
oder auf elek-tronischem Wege (z.B. E-Mail) vorgenommen werden. Mit der
Anmeldung / Buchung beauftragt der Reiseteilnehmer das Reisebüro
verbindlich mit der Vermittlung eines Reisevertrages zwischen ihm und dem
Reiseveranstalter bzw. sonstigen Leistungsträger.
2. Der Reiseteilnehmer ist an seine Anmeldung bzw. den Buchungsauftrag
gebunden.
3. Die Vertragspflicht des Reisebüros ist auf die ordnungsgemäße Vermittlung
der Reiseleistungen beschränkt. Soweit Informationen über Reiseleistungen
durch das Reisebüro an den Reiseteilnehmer weitergegeben werden, ist damit
keine eigene Haftung oder Zusicherung des Reisebüros verbunden. Das
Reisebüro übernimmt insbesondere keine Haftung oder Garantie für den
Reiseerfolg.
3. Buchungsbestätigung
1. Anmeldungen / Buchungen werden durch die Veranstalter oder die sonstigen
Leistungsträger schriftlich bestätigt.
2. Reiseteilnehmer sind verpflichtet, die ihnen zugegangene Buchungsbestätigung
unverzüglich auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und dem
Veranstalter oder sonstigen Leistungsträger auf Unrichtigkeiten oder
Abweichungen hinzuweisen.
3. Flugtickets werden den Reiseteilnehmern grundsätzlich per Post oder per E-
Mail als elek-tronisches Ticket übermittelt. In Ausnahmefällen werden für den
Reiseteilnehmer Tickets bei der Fluglinie hinterlegt. Voraussetzung für die
Zustellung / Hinterlegung ist die vollständige Zahlung des Reisepreises.
Linienflugbuchungen können grundsätzlich nur bis zu drei Tage vor Abflug
entgegengenommen werden.
4. Bei Pauschalreisen erhält der Reiseteilnehmer die Unterlagen per Post oder am
Flughafenschalter. Für Einzelheiten sind die Hinweise auf der
Buchungsbestätigung maßgeblich.
4. Haftung des Reisebüros
1. Angaben über Reiseleistungen beruhen auf den Informationen der Veranstalter
oder sonstigen Leistungsträger. Das Reisebüro gibt keine eigenen
Zusicherungen oder Garantien für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität
der dem Reiseteilnehmer vermittelten Informationen.
2. Das Reisebüro haftet bei Schäden nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.
Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für die Verletzung von Leben, Körper
oder Gesundheit oder wesentlicher Vertragspflichten.
5. Umbuchungen / Rücktritt
1. Der Reiseteilnehmer kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der
Reiseveranstalter kann im Falle des Rücktritts eine angemessene
Entschädigung verlangen. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach dem
Reisepreis unter Abzug des Wertes der vom Veranstalter ersparten
Aufwendungen sowie danach, was er durch anderweitige Verwendung der
Reiseleistung als Ausgleich erwerben konnte.
2. Bei einem Rücktritt vor Reisebeginn kann der Veranstalter unter
Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und der
anderweitigen Verwendung der Reiseleistung grundsätzlich einen Prozentsatz
des Reisepreises als Entschädigung verlangen. Die Höhe der Entschädigung ist
in den Reisebedingungen des jeweiligen Veranstalters geregelt. Dem
Reiseteilnehmer ist die Behauptung und Beweisführung dafür gestattet, dass
ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht eingetreten oder
wesentlich niedriger ist als die geltend gemachte Pauschale.
3. Bis zum Reisebeginn kann der Reiseteilnehmer verlangen, dass statt seiner
Person ein Dritter in die Rechten und Pflichten des Reisevertrags eintritt. Der
Veranstalter kann dem Eintritt des Dritten in den Vertrag widersprechen, wenn
dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme
gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt
ein Dritter in den Vertrag ein, so haftet er und der Reiseteilnehmer dem
Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und evtl. durch den
Eintritt entstehende Mehrkosten.
4. Das Reisebüro empfiehlt dem Reiseteilnehmer den Abschluss einer
Reiserücktrittskostenversicherung.
5. Bei Stornierungen von Flugbuchungen nach der Ticketausstellung wird
grundsätzlich eine Stornogebühr von 150,00 pro Ticket erhoben. Sollte essich um
Sondertarife handeln, kann im Einzelfall die Gebühr höher sein. Wenn
eine anderweitige Verwendung des Fluges nicht möglich ist, kann die
Stornogebühr bis zu 100 % des Ticketpreises ausmachen.
6. Bei Stornierungen von Flugbuchungen bei Sonder- und Charterflügen wird in
Abhängigkeit der verbleibenden Zeit bis zum Abflugdatum eine Pauschale in
Form eines Prozentsatzes des Reisepreises erhoben. Die Höhe der Pauschale ist
in den Reisebedingungen des jeweiligen Veranstalters geregelt.
7. Reiseveranstalter können vertragliche Leistungen ändern oder von diesen
abweichen, wenn die Änderung oder Abweichung unter Berücksichtigung der
Interessen des Reiseteilnehmers für diesen zumutbar sind. Zumutbarkeit ist
immer dann gegeben, wenn der Anlass für die Änderung auf Umstände
zurückzuführen ist, die vom Veranstalter nicht beeinflusst werden können, wie
Naturkatastrophen, Kriegs- oder kriegsähnliche Auseinandersetzungen,
Streiks, terroristische Anschläge, Krankheiten, politische, wirtschaftliche und
sonstige Ereignisse, die eine Reiseleistung in Frage stellen. Unter
unverzüglichem Hinweis auf die Nichtverfügbarkeit der Leistung kann sich das
Reisebüro von der Leistung lösen. Gegenleistungen sind zu erstatten. Im
Übrigen gilt § 651 j BGB.
6. Hinweis auf besondere Bestimmungen
1. Soweit Auskünfte über Pass-, Visa-, Einreise- und Gesundheitsbestimmungen
erteilt werden, ist grundsätzlich auf die jeweiligen nationalen oder
internationalen gesetzlichen oder sonstigen Regelungen abzustellen. Das
Reisebüro geht vorbehaltlich einer anderen schriftlichen Erklärung des
Reiseteilnehmers davon aus, dass dieser deutscher Staatsangehöriger ist. Das
Reisebüro ist hinsichtlich der Informationen auf die Angaben Dritter
(Veranstalter und sonstige Leistungsträger) angewiesen. Das Reisebüro gibt
insoweit keinerlei Zusicherungen oder Garantien für Richtigkeit,
Vollständigkeit oder Aktualität dieser Informationen. Eine Haftung des
Reisebüros wird abgesehen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit
ausgeschlossen. Dem Reiseteilnehmer wird empfohlen, selbst Informationen
über die gesetzlichen Bestimmungen des Ziellandes einzuholen und sich
rechtzeitig auf evtl. geänderte Umstände einzustellen.
2. Bei Flugreisen informiert das Reisebüro den Reiseteilnehmer im Rahmen der
Reisevermittlung über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens.
3. Das Reisebüro hat keine gesonderte Aufklärungs- oder Hinweispflicht für
gesetzliche oder auf sonstige Weise reglementierte Reisebedingungen
bezüglich des Ziellandes oder sonstiger Reiseumstände.
7. Zahlungsverkehr
1. Soweit Pauschalreisen vermittelt werden, sind Zahlungen fällig, wenn der
Sicherungsschein des Veranstalters beim Reiseteilnehmer eingeht. Zahlungen
sind spätestens vor Reiseantritt bei Aushändigung der Reiseunterlagen fällig.
Anzahlungen sind zu dem auf der Buchungsbestätigung angegebenen
Zeitpunkt fällig.
2. Bei Leistungen, für die ein Sicherungsschein nicht erforderlich ist, wird die
Zahlung des Reisepreises mit erfolgter Buchung, spätestens vor Reiseantritt bei
Aushändigung der Reiseunterlagen fällig.
3. Zahlungen können erfolgen durch:
§ Bankeinzug
§ Kreditkarte
§ Überweisung
§ Barzahlung im Reisebüro
4. Für abweichende Zahlungsbedingungen sind die Hinweise der
Reiseveranstalter maßgeblich. Mit Zustimmung des Reiseteilnehmers können
Zahlungen über Kreditkartennummern oder per Lastschrift eingezogen werden.
5. Storno-, Bearbeitungs- und Umbuchungsentgelte sind sofort fällig.
6. Das Reisebüro erfüllt die ihm obliegende Leistung aus dem
Vermittlungsvertrag mit der Bereitstellung der Reiseunterlagen, wie
Flugscheine, Voucher u.a. in den Geschäftsräumen des Reisebüros. Werden
Dokumente vom Reisebüro an den Reiseteilnehmer versandt, trägt dieser die
Gefahr mit dem Zeitpunkt der Aufgabe zur Post oder mit der Übergabe an
einen Überbringer.
8. Verjährung
1. Ansprüche gemäß §§ 651 c bis 651 f BGB hat der Reiseteilnehmer innerhalb
eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise
gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist
kann der Reiseteilnehmer Ansprüche nur geltend machen, wenn er
ohneVerschulden
an der Einhaltung der Frist verhindern war.
2. Im Übrigen gelten § 651 g BGB sowie die allgemeinen gesetzlichen
Bestimmungen.
9. Sonstige Regeln
1. Es gilt Deutsches Recht.
2. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vermittlungsvertrags führt
nicht zur Unwirksamkeit des Reisevertrages. Gleiches gilt für die
Unwirksamkeit des Reisevertrages im Verhältnis zum Vermittlungsvertrag.
3. Für den Gerichtsstand ist der Wohnsitz des Reiseteilnehmers maßgeblich,
soweit es sich um nicht gewerblich tätige Personen handelt. Bei gewerblichen
Kunden ist der Sitz des Veranstalters maßgeblich.
4. Sofern keine Regelung im Vermittlungsverhältnis zum Reisebüro oder in den
einbezogenen Veranstalterverträgen eingreift, gelten im Zweifel die
gesetzlichen Bestimmungen gemäß §§ 651 a ff BGB.